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Teilnehmende am EPD
Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist für sie freiwillig. Stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Heime dagegen müssen beim EPD mitmachen.
Für Kranke und Gesunde
Obwohl es «Patientendossier» heisst: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann das EPD nutzen und darin beispielsweise den Impfausweis oder die Organspende-Karte ablegen.
Pflicht für Spitäler und Heime
Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Reha-Kliniken führen das EPD schrittweise ein, ebenso ab 2022 die Pflegeheime und Geburtshäuser. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt müssen sie die Gesundheitsinfos ihrer Patientinnen und Patienten im EPD zugänglich machen, wenn diese ein EPD besitzen. Auch müssen sie in der Lage sein, die Dokumente aus dem EPD ihrer Patienten abrufen zu können.
Freiwillig für andere Gesundheitsfachpersonen
Für andere Gesundheitsfachpersonen wie zum Beispiel niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder Spitex-Dienste ist die Teilnahme freiwillig. Eine Ausnahme sind die neu zugelassenen Arztpraxen aus dem ambulanten Sektor: Ab dem 1. Januar 2022 müssen sie sich dem EPD anschliessen. Laut eHealth Barometer steht die Mehrheit dieser Gesundheitsfachpersonen dem EPD positiv gegenüber. Je mehr Personen beim EPD mitmachen, umso grösser ist der Nutzen.
Wissens-Check
Ich bin Ernährungsberaterin mit eigener Praxis. Darf ich mich dem EPD anschliessen?
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